Vertraulichkeit
Inhalte, die in der Mediation zur Sprache kommen, bleiben dort. Das gilt nach außen ebenso wie für die spätere Verwendung in einem etwaigen Gerichtsverfahren.
Mediation · Berlin und Brandenburg
Seit 2013 begleite ich als freiberuflicher Mediator Unternehmen, Behörden und Privatpersonen bei Konflikten, in denen ein Urteil zwar möglich, eine Einigung aber tragfähiger wäre. Grundlage sind über drei Jahrzehnte als Richter und Vizepräsident eines Verwaltungsgerichts.
Zur Person
Hartmut Fischer
Vizepräsident eines Verwaltungsgerichts a. D.
Wirtschaftsmediator (Thenos AG)
Über drei Jahrzehnte habe ich als Richter, später als Vorsitzender Richter und Vizepräsident eines Verwaltungsgerichts mit Konflikten zu tun gehabt, in denen viel auf dem Spiel stand: vermögensrechtliche Folgen der deutschen Wiedervereinigung, Anerkennungsfragen, Eingriffe in die Berufsfreiheit, Auseinandersetzungen zwischen Behörden und Bürgern. Die Streitparteien traten meist mit hoher emotionaler Belastung an, eine Entscheidung des Gerichts hätte zwangsläufig einen Sieger und einen Verlierer hinterlassen.
Die Erfahrung, dass eine ausgehandelte Einigung dem Rechtsfrieden in aller Regel besser dient als ein streitiges Urteil, hat mein Interesse an der Mediation geweckt. 2007 habe ich die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator bei der Thenos AG in Hamburg absolviert, anschließend regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen der Deutschen Richterakademie teilgenommen und in den Jahren 2008 bis 2013 als Gerichtsmediator gearbeitet. Die Einigungsquote in den dort geführten Verfahren lag bei rund 95 %.
Seit dem Eintritt in den Ruhestand 2013 bin ich freiberuflich tätig, seit 2016 bei der IHK Berlin als Mediator und Schlichter registriert. Kaufmännische Ausbildung und ein Studium der Volkswirtschaftslehre helfen, die wirtschaftlichen Interessen hinter einem Konflikt schnell zu erfassen und in der Verhandlung angemessen zu berücksichtigen.
Tätigkeitsfelder
Konflikte zwischen Gesellschaftern, Geschäftspartnern oder innerhalb von Führungsteams. Im Vordergrund stehen die wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten und tragfähige Lösungen, die eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ermöglichen oder eine Trennung geordnet gestalten.
Auseinandersetzungen mit Behörden über Genehmigungen, Untersagungen, Beihilfen oder Anerkennungsfragen. Aus langjähriger richterlicher Praxis kenne ich die Spielräume, in denen sich auch im Verwaltungsverfahren eine einvernehmliche Lösung gestalten lässt.
Erb- und Auseinandersetzungsverfahren, Folgen der deutschen Wiedervereinigung, Streit unter Miterben oder Gesellschaftern. Besonderer Schwerpunkt liegt auf Konstellationen, in denen Sachfragen und persönliche Geschichte schwer voneinander zu trennen sind.
Registriert bei der IHK Berlin als Mediator und Schlichter, mehrfach bestellt. Geeignet, wenn ein neutrales, in Wirtschaftsfragen erfahrenes Verfahren gewünscht wird, das schneller und vertraulicher abläuft als ein Gerichtsverfahren.
Grundsätze
Inhalte, die in der Mediation zur Sprache kommen, bleiben dort. Das gilt nach außen ebenso wie für die spätere Verwendung in einem etwaigen Gerichtsverfahren.
Ich vertrete keine der Parteien, sondern strukturiere das Gespräch so, dass beide Seiten ihre Interessen sichtbar machen und prüfen können, ob eine Einigung möglich ist.
Die Mediation lebt davon, dass die Beteiligten an einer Einigung interessiert sind. Jede Seite kann das Verfahren jederzeit beenden, ohne Nachteile zu erleiden.
Es gibt kein vorgegebenes Ziel und keine Empfehlung des Mediators. Die Beteiligten entscheiden, welche Lösung für sie tragfähig ist.
Erstgespräch
Bevor ein Mediationsverfahren beginnt, klären wir in einem kurzen Telefonat oder Schriftwechsel, ob der Konflikt für eine Mediation geeignet ist und welcher Rahmen sinnvoll erscheint. Dieses Vorgespräch ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts.