Demo-Konzept · erstellt von getapage.de
  1. 01

    Anfrage und Vorgespräch

    Sie schildern den Konflikt zunächst per E-Mail oder im Telefonat in groben Zügen. Wir klären, ob das Anliegen für eine Mediation geeignet erscheint und welche Parteien sinnvollerweise einbezogen werden sollten. Dieses Vorgespräch ist kostenfrei.

  2. 02

    Auftrag und Mediationsvereinbarung

    Beide Seiten unterzeichnen eine schriftliche Mediationsvereinbarung. Sie regelt Vertraulichkeit, Honorar, Rollen und das, was die Beteiligten in der Mediation klären möchten. Erst ab diesem Punkt entstehen Kosten.

  3. 03

    Themen- und Interessenklärung

    In der ersten Sitzung tragen die Parteien ihre Sicht vor. Wir trennen die strittigen Themen sauber voneinander und arbeiten heraus, welche Interessen hinter den jeweiligen Positionen stehen. Häufig zeigt sich dabei, dass weniger gegensätzlich ist, als zunächst angenommen.

  4. 04

    Optionen und Verhandlung

    Auf der Grundlage der geklärten Interessen entwickeln die Beteiligten Optionen. Ich strukturiere den Prozess, achte auf die Sachlogik und bringe juristische und wirtschaftliche Aspekte ein, soweit dies für eine fundierte Entscheidung der Parteien hilfreich ist.

  5. 05

    Abschlussvereinbarung

    Eine erzielte Einigung wird schriftlich festgehalten. Bei Bedarf wird sie als Vergleich notariell beurkundet oder anwaltlich überprüft. Inhalt und Reichweite bestimmen ausschließlich die Parteien.

Häufige Fragen

Was Sie vor einer Mediation wissen sollten.

Wann ist Mediation sinnvoll?
Immer dann, wenn eine fortbestehende Beziehung wertvoll ist (Geschäftspartner, Erben, Nachbarn) oder eine Gerichtsentscheidung absehbar einen Pyrrhussieg darstellen würde. Mediation lohnt sich auch, wenn schnelle und vertrauliche Lösung wichtiger ist als eine öffentlich-rechtliche Klärung.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Einfache Konflikte lassen sich in einer halben oder ganzen Sitzung lösen. Komplexere Verfahren mit mehreren Beteiligten erstrecken sich über zwei bis fünf Sitzungen, in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Wie wird abgerechnet?
Honorar nach Stundensatz, halbtagsweise oder als Pauschale, je nach Konstellation. Die Beträge stehen vor Beginn fest. Bei IHK-Schlichtungsverfahren gilt die jeweilige Verfahrensordnung.
Brauche ich einen Anwalt?
Nicht zwingend. Bei rechtlich anspruchsvollen Konstellationen ist anwaltliche Beratung sinnvoll, insbesondere vor Unterzeichnung der Abschlussvereinbarung. Ich übernehme keine Rechtsberatung der Parteien.

Erstgespräch

Kontakt

Anschrift
Hartmut Fischer
Niebuhrstraße 66
10629 Berlin
Erreichbarkeit
Anfragen werden in der Regel innerhalb eines Werktages beantwortet.
Verfahrenssprache
Deutsch
E-Mail schreiben